Rechtsanwalt in Hamburg, Arbeitsrecht

Januar 28, 2007

Der Rechtsanwalt berät und vertritt in Hamburg Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Abschluss eines Arbeitsvertrages, bei der Ausarbeitung des Arbeits- vertrages, im bestehenden Arbeitsverhältnis, bei der Vorbereitung einer Kündigung. Damit auf Seiten des Arbeitgebers Formfehler vermieden werden, wenn bzw. bei betriebsbedingten Kündigungen die richtige soziale Auswahl unter den Mitarbeitern erfolgt und damit Arbeitnehmer nicht durch Formfehler oder überstürzte Kündigung Rechte verlieren, im Kündigungsschutzverfahren, bei Fragen des Sonder- kündigungsschutzes z.B. Mutterschutz, Schwerbehinderte, etc., in Fragen einer Auflösungsvereinbarung. Selbstverständlich werden auch Lohn-/Gehaltsrückstände eingeklagt.

Kommentare deaktiviert